Förderungsmaßnahmen

Förderung:  Private Sanierungsmaßnahmen

Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme in 2017 / 2018 zahlreiche Gebäude mit unterschiedlich stark ausgeprägtem Sanierungsbedarf aufgenommen. Eine ganze Reihe dieser Gebäude steht oftmals schon jahrelang leer.

Eine wichtige Zielsetzung des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz ist daher die Förderung privater Sanierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden.

Hierdurch sollen die wertvollen historische Gebäude und der unverwechselbare Charakter der Alsfelder Altstadt erhalten aber auch durch Modernisierung und Anpassung an neue Anforderungen wieder Perspektiven für künftige Nutzungen geschaffen werden.

Von 2020 bis voraussichtlich 2028 ist hierfür ein wesentlicher Teil der erwarteten Fördermittel vorgesehen.

Sanierungsbedarf und Leerstand

Maßnahmenplan

Das Fördergebiet

Für sanierungsbedürftige Objekte, die im Fördergebiet liegen (siehe Plan) können Fördermittel beantragt werden. Die Mittel dürfen aber erst dann eingesetzt werden, wenn die konkrete Sanierungsmaßnahme beim Fördermittelgeber angemeldet und bewilligt wurde.

Was muss ich tun, wenn ich mein Gebäude sanieren und Fördermittel in Anspruch nehmen will?

Unter den nebenstehenden Downloads finden Sie grundlegende Informationen auf demInfoblatt zum Verfahren“. Dort gibt es Hinweise zur zeitlichen Abwicklung und zu den für eine Beantragung nötigten Unterlagen. Außerdem ist dort das Formular „Antrag Private Förderung“ abrufbar, welches Sie bei einer geplanten Sanierungsmaßnahme ausfüllen und als Erstantrag einreichen können.

Was ist noch zu beachten?

Viele Gebäude sind Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage oder sogar Einzelkulturdenkmale. Daher sind bei der Sanierung verschiedene Rahmenvorgaben zu beachten. Ein frühzeitiger Einbezug der Denkmalpflege ist daher wichtig. Technische und rechtliche Hinweise zu verschiedenen Aspekten des Denkmalschutzes sowie das Antragformular für eine Denkmalrechtliche Genehmigung finden Sie ebenfalls bei den Downloads.

Gutes Beispiel – Markt 15

Das Gebäude Markt 15 stand lange leer und war stark sanierungsbedürftig. Es bestand substanzieller Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen um das Gebäude zu erhalten und an heutige Wohnstandards anzupassen.


   
Markt 15 vor und nach der Sanierung


Umbauarbeiten

   

Nach mehrjähriger Bauzeit und grundlegenden Ertüchtigung der Fachwerkkonstruktion sowie der technischen Infrastruktur ist das Objekt nach weitgehendem Abschluss der Innenausbaumaßnahmen im April 2020 nahezu fertig gestellt.


   

Der Laden im Erdgeschoss ist wieder in Nutzung. Insgesamt sind vier Wohnungen zwischen 50 und 58 Quadratmetern entstanden, eine mit etwa 84 Quadratmetern. Im Laufe der nächsten Monate sind die Wohnungen bezugsfertig. 

Aktuell laufen weitere private Sanierungsmaßnahmen, über die wir nach deren Fertigstellung an dieser Stelle berichten werden.

Außerdem bietet die Stadt Alsfeld mit dem ergänzenden Förderprogramm „Fachwerkstadt Alsfeld“ eine Möglichkeit insbesondere kleinere Maßnahmen zu fördern. 

Welche Förderung kommt für mich in Frage?

Melden Sie sich! Die Mitarbeiter der Stadt Alsfeld, der Denkmalbehörde und des Sanierungsträgers stehen für Fragen zur Verfügung und vereinbaren gern einen Ortstermin mit Ihnen.