ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept)


Bestandsaufnahme und Bewertung

Die Projektstadt wurde in 2017 mit der Erstellung des ISEK beauftragt. Ab Juni 2017 wurden Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt und Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern zusammengetragen: Einschätzung zum Sanierungsbedarfs der Gebäude, Bewertung der Straße, Wege und Plätze und Nutzungen. Leerstand wurden in Plänen dokumentiert. Es wurden Gespräche mit den Mitarbeitern des städtischen Bauamtes, des Tourismusbüros, der Wirtschaftsförderung und der Denkmalpflege geführt.

Entwicklung von Handlungsfeldern

Gewonnenen Erkenntnisse wurden in örtlichen Begehungen vertieft und in einem ersten Schritt in Plänen festgehalten. Es wurden 4 Handlungsfelder herausgearbeitet:

  1. Historische Bausubstanz & Stadtgestalt
  2. Öffentlicher Raum & Stadtgrün
  3. Verkehr & Mobilität
  4. Einzelhandel & Gewerbe

Der Zwischenstand wurde im Rahmen eines öffentlichen Stadtspazierganges und einer anschließenden Projektwerkstatt überprüft und ergänzt. Anregungen wurden für den weiteren Prozess aufgenommen.

Projekte werden konkretisiert

Aus den einzelnen Handlungsfeldern wurden mögliche Projekte für die Umsetzung im Förderzeitraum (2017 bis 2030) entwickelt und in Form von Projektblättern im ISEK dokumentiert.

Sie wurden in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zusammengefasst, die Grundlage zur Beantragung von Fördergeldern ist.

Ergebniswerkstatt

Die Ergebnisse wurden in einer abschließenden Ergebniswerkstatt nochmals öffentlich vorgestellt und die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit die Priorität der Projekte zu bewerten. Die Ergebnisse wurden festgehalten und sind in die Endredaktion eingeflossen.

Fortschreibung - nach dem ISEK ist vor dem ISEK

Eine Stadt ist in ständigem Wandel begriffen - Stadtentwicklung ist ein Prozess - der von unterschiedlichsten Akteuren bestimmt wird. Die jetzt dokumentierten Entwicklungsansätze müssen daher immer wieder an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst und verändert werden.

Aufgaben der Wohnstadt / Projektstadt - Sanierungstreuhänder

Im Auftrag von und in Kooperation mit der Stadt Alsfeld hat der Sanierungstreuhänder Wohnstadt folgende Aufgaben: Weitere Vorbereitung von Projekten, Fördermittelbeantragung und Verwaltung, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung und auch die Fortschreibung des ISEK. Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden sie rechts auf der Startseite.

Projektinformationen

Städtebaulicher Denkmalschutz –Förderprogramm Bund/Land/Stadt

Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Hessen unterstützt Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit dem Ziel historisch bedeutsame städtebauliche Strukturen und denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten und weiter zu entwickeln. Aus diesem Grunde werden auf Basis der RiLiSE (Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklung, Oktober 2017) eine Vielfalt von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Gelder können dabei sowohl für öffentliche Gebäude, Straßen und Plätze eingesetzt aber auch für die Sanierung privater Gebäude und Freiflächen verwendet werden.

ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) - Grundlage der Förderung

Grundlage für eine Förderung ist ein sogenanntes ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) das städtebauliche Bestandsaufnahmen wie Sanierungsbedarf, Leerstände, Nutzungen, den Zustand von Straßen, Plätzen und Freiflächen dokumentiert und bewertet. Daraus werden Stärken, Schwächen, Potenziale und Risiken ableitet und zentrale Handlungsfelder definiert. Daraus werden wiederum konkrete Projekte abgeleitet und mit Kosten hinterlegt. Ein Fördergebiet wir festgelegt.

Beantragung von Fördermitteln – der jährliche Programmantrag

Jährlich können auf Basis des ISEK über einen Zeitraum von 10-15 Jahren Projekte zur Förderung angemeldet und sukzessive umgesetzt werden.

Alsfeld Modellstadt für den Denkmalschutz

Die historische Kernstadt Alsfeld war bereits 1975 europäische Modellstadt für den Denkmalschutz. Umfangreiche erhaltenden Maßnahmen wurden damals und im Rahmen der Stadtsanierung in den 80er Jahren umgesetzt, die dazu beigetragen haben, den heute vorhandenen bis auf wenige Bereiche geschlossen Gebäudebestand zu sichern.

In den letzten Jahrzehnten traten allerdings durch die Bevölkerungsentwicklung und die damit in Zusammenhang stehende Leerstandsentwicklung erhebliche Mängel im Gebäudebestand auf. Aktuell ist bei einer nicht unerheblichen Zahl von Häusern im Kernbereich erheblicher Sanierungsbedarf zu verzeichnen. Auch bei öffentlichen Straßen, Plätzen und Freiflächen besteht Erneuerungsbedarf.

Aufgrund dieser Mängel wurde die Stadt Alsfeld mit der Kernstadt 2016 in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen.

Vorbereitende Untersuchung (VU) und Sanierungsgebietsausweisung 2020

Im Juni 2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen eine Vorbereitende Untersuchung (VU) zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes einzuleiten. Auf Basis des Integrierten StädtebaulichenEntwicklungskonzeptes (ISEK) wurde diese bis Juli 2020 durchgeführt.

Alle Eigentümer im vorgesehenen Sanierungsgebiet wurden hierzu angeschrieben und in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen im privaten Bereich und im Hinblick auf die Unterstützung der geplanten Maßnahmen in der Altstadt befragt. Außerdem wurde über die Fördermöglichkeiten und Rechtswirkungen eines Sanierungsgebietes informiert.

Weiterhin fand unter Einbezug des Gutachterausschusses eine Bewertung der potenziell durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen zu erwartenden Bodenwertsteigerungen statt, die maßgeblich die Wahl des Sanierungsverfahrens beeinflussen.

Am 01.10.2020 wurde auf Basis der VU die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Denkmalgebiet Alsfeld“ im Vereinfachten Verfahren beschlossen und die Satzung am 24.10.2020 öffentlich bekannt gegeben. Hiermit wurde die Satzung rechtskräftig.

Ausweisung eines Sanierungsgebietes - Was bedeutet das?

Hieraus ergeben sich steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für private Sanierungsmaßnahmen aber auch Pflichten der Eigentümer.

Der Grundstücksverkehr im Sanierungsgebiet unterliegt der besonderen sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht durch die Gemeinde [§ 144]. Ergänzend stehen der Gemeinde als bodenrechtliche Instrumente des Baugesetzbuches das Vorkaufsrecht [§ 24] und in besonders zu begründenden Fällen das Enteignungsrecht [§ 85 u. § 88] zur Verfügung.

Ziel ist es möglichst frühzeitig und gemeinsam mit den privaten Eigentümern gute Ansätze für ihre Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln, diese durch öffentliche Maßnahmen zu unterstützen und beides mit Fördermitteln realisierbar zu machen.

Hierfür stehen aus der Städtebauförderung Fördermittel für private und öffentliche Maßnahmen zur Verfügung. Alternativ kann aber auch die Förderung aus dem städtischen Förderprogramm „Fachwerkstadt Alsfeld“ in Frage kommen.

Gibt es Fragen?- Sprechen Sie und gerne an!